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Reiserücktrittsversicherungen

Reiserücktritt

„Mir passiert schon nichts..." Wir wünschen jedem Gast, dass es so ist und er wohlbehalten seine Reise antreten und zu Ende führen kann. Trotzdem erleben wir es immer wieder, dass hier am falschen Ende gespart wird, und schon ist der drei- oder vierstellige Schaden eingetreten, insbesondere bei fehlender Reiserücktritts-Versicherung. Deshalb unsere Bitte: Gehen Sie auf Nummer sicher!

Welche Versicherung brauche ich?

Sie haben die Wahl zwischen der Reiserücktritts-Versicherung (inklusive Reiseabbruch-Versicherung) und dem RundumSorglos-Schutz. Versicherer ist die Europäische Reiseversicherung AG (ERV), Deutschlands Marktführer bei Reiseversicherungen mit über 100 Jahren Reiseschutz-Erfahrung.

Wie nehme ich die Reiserücktritts-Versicherung in Anspruch?

Hat der Hauptanmelder eine Person storniert, erhält er von uns eine neue Rechnung (Stornorechnung), aus der die Höhe der Stornierungskosten hervorgeht. Wenn Sie eine Reiserücktritts-Versicherung abgeschlossen haben und die Reise aus einem versicherten Grund (siehe die Versicherungsbedingungen) absagen, müssen Sie sich zur Erstattung der Stornierungskosten direkt an die ERGO wenden (also nicht an uns). Die Kontaktdaten der Versicherung finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein. Von der Versicherung erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie einreichen müssen (z. B. Kopie des Versicherungsscheins, Original der Buchungsbestätigung und der Stornorechnung, ärztliches Attest).
Bitte denken Sie daran, dass ein Schadenfall umgehend zu melden ist.

  Reiserücktritts-Versicherung RundumSorglos-Schutz
Stornokosten-Versicherung
Reiseabbruch-Versicherung
Reisekranken-Versicherung
RundumSorglos-Service
Reisegepäck-Versicherung

Reisepreis Reiserücktritts-Versicherung RundumSorglos-Schutz
Bis CHF 100 pro Person   CHF 6 CHF 11
Bis CHF 200 pro Person CHF 11 CHF 18
Bis CHF 300 pro Person CHF 15 CHF 22
Bis CHF 500 pro Person CHF 18 CHF 26
Bis CHF 700 pro Person CHF 24 CHF 35
Bis CHF 1’000 pro Person CHF 28 CHF 45
Bis CHF 1’500 pro Person CHF 34 CHF 59
Bis CHF 2’000 pro Person CHF 42 CHF 75

Die Leistungen in der Reiserücktritts-Versicherung

  • Krank vor der Reise? Die Stornokosten-Versicherung hilft! Krankheit ist der häufigste Grund für die Stornierung einer Reise. Gegen dieses und andere Risiken sollten Sie sich in jedem Fall absichern, um keine teuren Stornokosten zu zahlen.
  • Achtung COVID-19: Solange Covid-19 von der WHO als eine pandemische Krankheit eingestuft wird, ist eine Covid-Erkrankung seitens der Versicherung kein akzeptierter Rücktrittsgrund. Sie können aber für 26 € für maximal 9 Personen den Versicherungsschutz um eine COVID-19 Erkrankung oder Quarantäne erweitern. Falls Sie mit mehr als 9 Personen buchen, dann müssen Sie lediglich die Erweiterung mehrfach buchen. Diesen Zusatzschutz können Sie direkt über die ERGO buchen: Covid-19 Zusatzschutz.
  • Ihre Mutter hat zu Hause einen Unfall? Die Reiseabbruch-Versicherung ersetzt Ihnen zusätzliche Rückreisekosten und nicht genutzte Reiseleistungen

Zusätzliche Leistungen des RundumSorglos-Schutz

  • 40 Grad Fieber um 0.00 Uhr? Die Reisekranken-Versicherung erstattet Ihnen die Behandlungskosten bzw. den Krankenrücktransport.
  • Wo den richtigen Arzt finden? Der RundumSorglos-Service hilft 24 Stunden täglich.
  • Gepäck weg? Die Reisegepäck-Versicherung ersetzt Ihnen den Zeitwert!
Damit können Sie sich wirklich entspannt zurücklehnen: vor, während und nach der Reise.
Also den Reiseschutz am besten gleich mitbuchen!

Wichtige Information (bitte vor Versicherungsabschluss beachten):

Diese Leistungsbeschreibung gibt den Versicherungsumfang nur in Auszügen wieder. Die vollständigen Versicherungsbedingungen inklusive der Regelungen zum Selbstbehalt und alle weiteren wichtigen Informationen entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein (PDF). Bitte lesen Sie vor jedem Versicherungsabschluss das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (PDF) aufmerksam durch.
Die Versicherung kann nicht von Personen gebucht werden, die ihren festen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Babys

Babys (bis einschl. 24 Monate bei Reiseantritt) sind bei den Eltern mitversichert, sofern sie uns gemeldet und auf der Reisebestätigung aufgelistet sind.

Abschlussfrist

Die Versicherung muss sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Reisebestätigung gebucht werden. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens jedoch innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.